Abwicklung
(Folgende Angaben gelten nicht für unsere Lagerfahrzeuge. Bei diesen gilt: Zahlung bei Übergabe!)
Kaufvertrag
Sie teilen uns mit, welches Auto und Modell in welcher Motorisierung, Innen- und Außenfarbe, welche Extras und in welcher Stückzahl Sie ordern wollen. Des weiteren benötigen wir Ihren (Firmen-)Namen und Ihre Adresse. Daraufhin erstellen wir Ihnen ein Vertragsangebot. Nach Klärung etwaiger Rückfragen unterschreiben Sie den Vertrag und schicken ihn an uns zurück. Während der ganzen Zeit sind wir Ihr Partner, Ihr Einkäufer und Ansprechpartner. Wir koordinieren das Geschäft und helfen Ihnen bei allen nötigen Formalitäten.
Sichere Bezahlung mittels Akkreditiv
Jetzt kommen wir zum wichtigen Aspekt der Bezahlung: Sie wollen die Sicherheit, dass Sie für Ihr Geld auch vertragsgemäß beliefert werden. Diese Sicherheit wird garantiert durch die Bezahlung mittels eines Akkreditivs (Letter of Credit). Das bedeutet, Sie leisten ein Zahlungsversprechen über Ihre Hausbank. Ihr Geld fließt dem Lieferanten erst zu, wenn dieser belegen kann, dass er die Fahrzeuge vertragsgemäß geliefert hat. Das Akkreditiv wird nach "CIF Bremerhaven, bzw. Hamburg, INCOTERMS2000"[1] abgeschlossen. Ihr Geld verbleibt auf einem Treuhandkonto Ihrer Hausbank hier in Deutschland. Der Lieferant muss die Bedingungen Ihres Akkreditivs erfüllen, damit ihm das Geld zufließt. Im Akkreditiv wird folgendes vereinbart: detaillierte Bezeichnung der Fahrzeuge, Preis inkl. Verschiffungskosten und Transportversicherung, spätestes Verladedatum im Abgangshafen, Gültigkeitsdauer des Akkreditivs, u.v.m. Fragen Sie in der Außenhandelsabteilung Ihrer Bank nach einem Akkreditiveröffnungsauftrag. Die Einrichtung eines Akkreditivs kostet Sie ca. 250€ bei Ihrer Hausbank. Wenn Sie diese Kosten sparen wollen, haben Sie alternativ die Möglichkeit der ganz normalen Auslandsüberweisung oder auch der Bezahlung in bar. Alternativ besteht auch bei Bestellfahrzeugen die Möglichkeit der Bezahlung bei Übergabe des Fahrzeugs in Deutschland. In diesem Fall steigt der Preis auf Grund der zu stellenden Zwischenfinanzierung jedoch um etwa 2.000 €.
Aufgaben des Lieferanten
Sobald der Lieferant von seiner Bank über die Eröffnung Ihres Akkreditivs informiert wurde, laufen alle vereinbarten Fristen. Der Lieferant wird seinerseits die Fahrzeuge einkaufen, in den Abgangshafen verbringen, eine Reederei mit dem Transport (in Containern) beauftragen, eine Transportversicherung eindecken ("ICC(A)-Clause[2]"), alle nötigen Dokumente (Handelsrechnung (2 fach), Bill of Lading (B/L), Versicherungspolice, Packing List, etc.) beschaffen und Ihrer Bank zwecks Überprüfung vorlegen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt insgesamt 6-8 Wochen. Der Lieferant benötigt ca. eine Woche zur Vorbereitung. Die Verschiffung selber dauert 3 Wochen. In Deutschland werden etwa drei Wochen für das Handling im Hafen, den inländischen Transport, etwaige Umbauten (z.B. Nebelschlussleuchte nachrüsten etc.) und vor allem für die Erstellung der deutschen Fahrzeugpapiere benötigt.
Zölle, Nebelschlußleuchte und Fahrzeugbrief
Über Ihre Hausbank erhalten Sie ca. zwei Wochen vor Ankunft des Schiffes die original Bill of Lading, das Frachtpapier, das Sie als Inhaber der Ware ausweist. Die Verzollung (10%) und Versteuerung (19% MwSt.), Harbourhandling (350€), das Nachrüsten der Nebelschlussleuchte (ca. 300 €) sowie die Erstellung des deutschen Fahrzeugbriefs (ca. 500 €) übernehmen wir für Sie. Sie übernehmen Ihr Fahrzeug in Eichenzell bei Fulda oder lassen sich Ihr Auto gegen Aufpreis frei Haus anliefern.
Garantie
Optional können Sie nun noch eine Garantie (z.B. bei Real Garant oder Multipart) eindecken, falls die Herstellergarantie in Deutschland nicht gültig sein sollte. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hierbei helfen wir Ihnen. Falls nicht inklusive, kostet die Garantie 199 €, bzw. 398 € pro Jahr (max. 3 Jahre) extra.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Volker Risse
Car Broker
[1] Wenn Sie Interesse haben sich mit dem Thema INCOTERMS (International Comercial Terms) der internationalen Industrie und Handelskammer in Paris (ICC) zu beschäftigen, senden wir Ihnen gerne entsprechende ausführlichere Informationen zu. Die INCOTERMS (und ERA - Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive) regeln die Aufteilung bestimmter Pflichten eines internationalen Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer und sind der Standard und in der ganzen Welt bekannt zur Abwicklung von Überseegeschäften. Die Klausel CIF (Cost, Insurance and Freight) ist besonders vorteilhaft für den Kunden. Hier hat der Lieferant die meisten Pflichten zu erfüllen (Verschiffung und Transportversicherung disponieren und bezahlen, etc.). Einen vorausgefüllten Akkreditiveröffnungsauftrag senden wir Ihnen bei Bedarf gerne zu.
[2] Die "London A-Clause" Versicherung (Institute Cargo Clause des Institute of London Underwriters (Clause A) ist eine Transportversicherung, die Ware ist mit 110% des Rechnungswerts gegen Schäden voll versichert. Weitere Informationen hierzu auf Anfrage.)